Masken Mehrwertsteuerbefreit

Seit 13. April sind Mund-Nasen-Schutzmasken von der Mehrwertsteuer befreit. Das heißt, falls Ihre Rechnung nach dem 13.4. ausgestellt wurde und wir den Mehrwertsteuerbetrag irrtümlich berechnet haben, dürfen Sie die Mehrwertsteuer abziehen. Für vorher ausgestellte Rechnungen müssen wir den Mehrwertsteuerbetrag leider abführen.